EuGH, Dritte Kammer — 361/87
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klagen werden abgewiesen.2)Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF (Dritte Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1)Die Klagen werden abgewiesen.2)Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.