EuGH — 85/87 R
Aus diesen Gründen hat DER PRÄSIDENT DER FÜNFTEN KAMMER in Vertretung des Präsidenten des Gerichtshofes gemäß Artikel 85 § 2 in Verbindung mit Artikel 11 der Verfahrensordung im Verfahren der einstweiligen Anordnung beschlossen: 1)Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.2)Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.