EuGH — C-241/87
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF beschlossen: 1)Die Rechtssache C-241/87 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.2)Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Kosten.
Aus diesen Gründen hat DER GERICHTSHOF beschlossen: 1)Die Rechtssache C-241/87 wird im Register des Gerichtshofes gestrichen.2)Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Kosten.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.