BAG, 4. Senat — 4 AZR 900/08
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1881/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juli 2008 - 6/17 Sa 1881/07 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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