BAG, 5. Senat — 5 AZR 328/10
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17/7 Sa 1864/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 15. März 2010 - 17/7 Sa 1864/09 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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