BAG, 9. Senat — 9 AZR 391/16
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 58/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Saarland vom 2. März 2016 - 1 Sa 58/15 - wird zurückgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten der Revision zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.