BAG, 4. Senat — 4 AZR 643/19
I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2019 - 11 Sa 130/19 - wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
I. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Oktober 2019 - 11 Sa 130/19 - wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.