BGH, 1. Strafsenat — 1 StR 1/17
Dinglicher Arrest: Aufrechterhaltung bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Nebenbeteiligten
Die Revision der Nebenbeteiligten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 30. Mai 2016 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO).
Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
Graf Jäger Bellay Radtke Fischer