BGH, 3. Strafsenat — 3 ARs 1/20
Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.
Schäfer Gericke Wimmer Hoch Erbguth
Der beabsichtigten Entscheidung des anfragenden 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs steht die Rechtsprechung des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs nicht entgegen.
Schäfer Gericke Wimmer Hoch Erbguth