BGH, 2. Strafsenat — 2 ARs 128/24
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache wird gemäß § 13a StPO dem
Landgericht Mühlhausen/Arnstadt
übertragen.
Menges Appl Zeng
Grube Schmidt
Die Untersuchung und Entscheidung der Sache wird gemäß § 13a StPO dem
Landgericht Mühlhausen/Arnstadt
übertragen.
Menges Appl Zeng
Grube Schmidt
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.