BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 779/24
Kammerbeschluss ohne Begründung: Nichtannahme einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeswahlgesetzes
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.