BVerfG, 1. Senat — 1 BvR 256/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für jedes Verfahren auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für jedes Verfahren auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.