BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 722/10
Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).