BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 2879/09
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines afghanischen Asylantragstellers nach Griechenland
Die einstweilige Anordnung vom 22. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.