BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 2767/09
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines eritreischen Asylantragstellers nach Griechenland
Die einstweilige Anordnung vom 10. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.