BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 2780/09
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung - Vorläufige Untersagung der Abschiebung eines Eritreers nach Griechenland
Die einstweilige Anordnung vom 8. Dezember 2009 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.