BVerfG, 2. Senat 3. Kammer — 2 BvR 133/10
PKH-Bewilligung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Dem Beschwerdeführer wird Prozesskostenhilfe mit Wirkung ab 6. November 2010 bewilligt und Rechtsanwalt Sch. beigeordnet.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.