BVerfG, 1. Senat — 1 BvR 3295/07
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 55.000 € (in Worten: fünfundfünfzigtausend Euro) festgesetzt.