BVerfG, 2. Senat — 2 BvR 491/09
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführer wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.