BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 3269/08
Abänderung einer PKH-Bewilligung: Beiordnung eines anderen Rechtsanwalts
Der Prozesskostenhilfebeschluss vom 30. Mai 2011 wird dahingehend geändert, dass an Stelle von Rechtsanwalt Dr. L. nunmehr Rechtsanwalt Dr. H. beigeordnet wird.
Die Abänderung der Beiordnung erfolgt mit der Maßgabe, dass hierdurch für die Staatskasse keine höheren Kosten entstehen.