BVerfG, 1. Senat 3. Kammer — 1 BvR 1083/09
PKH-Gewährung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn G. c/o Rechtsanwälte S. gewährt.
PKH-Gewährung und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Der Beschwerdeführerin wird Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn G. c/o Rechtsanwälte S. gewährt.