BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 1472/11
Kammerbeschluss ohne Begründung: Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie mangels hinreichend substantiierter Begründung unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.