BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 3060/11
Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde - mangels Erfolgsaussichten keine Gewährung von PKH - Tenorbegründung
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird mangels Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie unzulässig ist.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.