Kammerbeschluss ohne Begründung vom 2012-04-13 · ECLI:DE:BVerfG:2012:rk20120413.2bvr171710 · vorgehend BFH, 26. Mai 2010, Az: VIII B 272/09, Beschluss vorgehend Finanzgericht Baden-Württemberg, 7. Oktober 2009, Az: 7 K 98/06, Urteil
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: NATO-Truppenstatut und Einkommensteuerpflicht bei inländischem Wohnsitz
BVerfG, 2 BvR 1717/10
BVerfG, 2 BvR 1717/10Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
§ 1 Abs 1 EStGEinkommensteuergesetz§ 1 Abs 1 EStGSteuerpflichtWortlaut1Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. 2Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil 1. an der ausschließlichen Wirtschaftszone, soweit dort a) die lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines…
Steuerpflicht
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGWortlautDie Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.