Kammerbeschluss ohne Begründung vom 2012-08-16 · vorgehend BFH, 7. September 2011, Az: II R 58/09, Urteil
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Anrechnung niederländischer Schenkungssteuer
BVerfG, 1 BvR 2777/11
BVerfG, 1 BvR 2777/11Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGWortlautDie Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.