Kammerbeschluss ohne Begründung vom 2012-08-09 · vorgehend BFH, 17. Mai 2011, Az: IV S 3/11, Beschluss vorgehend BFH, 29. Dezember 2010, Az: IV B 46/09, Beschluss
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Zulässigkeit einer Außenprüfung
BVerfG, 1 BvR 1902/11
BVerfG, 1 BvR 1902/11Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Zulässigkeit einer Außenprüfung
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGWortlautDie Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.