BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvR 1175/10
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung - Verlustabzug und Verlustvortrag gem § 10d Abs 2 S 1 EStG 1999
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.