BVerfG, 2. Senat — 2 BvR 2333/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.