BVerfG, 1. Senat — 1 BvR 1299/05
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfahren auf 100.000 € (in Worten: einhunderttausend Euro) festgesetzt.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.