BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 2401/12
Nichtannahme ohne Begründung: Nichtänderung von § 5 Abs 1 S 3 GOZ durch die Verordnung zur Änderung der GOZ vom 05.12.2011
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.