Kammerbeschluss ohne Begründung vom 2014-08-19 · vorgehend BFH, 25. September 2012, Az: I B 189/11, Beschluss vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 19. Oktober 2011, Az: 12 K 122248/09, Urteil
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Umwandlungssteuerrecht, Vertrauensschutz
BVerfG, 2 BvR 116/13
BVerfG, 2 BvR 116/13Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
Auswirkungen auf den Gewinn der übernehmenden Körperschaft
§ 27 Abs 3 UmwStGUmwandlungssteuergesetz§ 27 Abs 3 UmwStGAnwendungsvorschriftenWortlaut§ 4 Abs. 5 und 6, § 5 Abs. 2, §§ 7 und 12 Abs. 2 und 3 sind erstmals auf Umwandlungsvorgänge anzuwenden, deren Eintragung im Register nach dem 5. August 1997 beantragt worden ist.
Anwendungsvorschriften
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGWortlautDie Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.