BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 2072/15
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Parallelentscheidung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Keine Kanten von dieser Entscheidung berechnet — Zitierungen/Verweise sind für sie (noch) nicht ermittelt oder alle verworfen.