§ 165 Abs 1 AOAbgabenordnungVorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der SteuerfestsetzungWortlautSoweit ungewiss ist, ob die Voraussetzungen für die Entstehung einer Steuer eingetreten sind, kann sie vorläufig festgesetzt werden. Diese Regelung ist auch anzuwenden, wenn Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben. Unter den Voraussetzungen der Sätze 1 oder 2 kann die Steuerfestsetzung auch gegen oder ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt werden. 1. ungewiss ist, ob und wann Verträge mit anderen Staaten über…Vorläufige Steuerfestsetzung, Aussetzung der Steuerfestsetzung