Kammerbeschluss ohne Begründung vom 2015-02-16 · ECLI:DE:BVerfG:2015:rk20150216.2bvr161512 · vorgehend BFH, 15. Februar 2012, Az: XI S 25/11 (PKH), Beschluss vorgehend FG Düsseldorf, 19. Juli 2011, Az: 10 K 2787/10 Kg, Urteil
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Kindergeldzahlung an nur einen Berechtigten (§ 64 Abs 1 EStG)
BVerfG, 2 BvR 1615/12
BVerfG, 2 BvR 1615/12Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen
§ 64 Abs 1 EStGEinkommensteuergesetz§ 64 Abs 1 EStGZusammentreffen mehrerer AnsprücheWortlautFür jedes Kind wird nur einem Berechtigten Kindergeld gezahlt.
Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGGesetz über das Bundesverfassungsgericht§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGGWortlautDie Entscheidung nach § 93b und § 93c ergeht ohne mündliche Verhandlung. Sie ist unanfechtbar. Die Ablehnung der Annahme der Verfassungsbeschwerde bedarf keiner Begründung.