§ 20 VersAusglGGesetz über den VersorgungsausgleichAnspruch auf schuldrechtliche AusgleichsrenteWortlaut(1) Bezieht die ausgleichspflichtige Person eine laufende Versorgung aus einem noch nicht ausgeglichenen Anrecht, so kann die ausgleichsberechtigte Person von ihr den Ausgleichswert als Rente (schuldrechtliche Ausgleichsrente) verlangen. Die auf den Ausgleichswert entfallenden Sozialversicherungsbeiträge oder vergleichbaren Aufwendungen sind abzuziehen. § 18 gilt entsprechend. (2) Der Anspruch ist fällig, sobald die…Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
§ 51 Abs 1 VersAusglGGesetz über den VersorgungsausgleichZulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen VersorgungsausgleichsWortlautEine Entscheidung über einen öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich, die nach dem Recht getroffen worden ist, das bis zum 31. August 2009 gegolten hat, ändert das Gericht bei einer wesentlichen Wertänderung auf Antrag ab, indem es die in den Ausgleich einbezogenen Anrechte nach den §§ 9 bis 19 teilt.Zulässigkeit einer Abänderung des öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleichs
§ 9 VersAusglGGesetz über den VersorgungsausgleichRangfolge der Ausgleichsformen, AusnahmenWortlaut(1) Dem Wertausgleich bei der Scheidung unterfallen alle Anrechte, es sei denn, die Ehegatten haben den Ausgleich nach den §§ 6 bis 8 geregelt oder die Ausgleichsreife der Anrechte nach § 19 fehlt. (2) Anrechte sind in der Regel nach den §§ 10 bis 13 intern zu teilen. (3) Ein Anrecht ist nur dann nach den §§ 14 bis 17 extern zu teilen, wenn ein Fall des § 14 Abs. 2 oder des § 16 Abs. 1 oder Abs. 2 vorliegt. (4) Ist…Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen