BVerfG, 2. Senat 1. Kammer — 2 BvR 877/16
Berichtigung im Sachbericht eines Nichtannahmebeschlusses
Der Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2016 wird in Satz 1 der Randnummer 2 (unter Gründe: A. I. 1.) wie folgt berichtigt (Änderung unterstrichen): Die Beschwerdeführerin ist seit 2005 Richterin am Bundesfinanzhof und seit 2013 stellvertretende Vorsitzende.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.