BVerfG, 1. Senat — 1 BvR 1585/13
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.