BVerfG, 1. Senat 3. Kammer — 1 BvR 1387/17
Ablehnung des Erlasses einer weiteren eA bzgl eines Protestcamps anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg: Subsidiarität gegenüber fachgerichtlichem Eilrechtsschutz - Ausgleich zwischen Demonstrationsfreiheit und öffentlichen Interessen obliegt in erster Linie fachnahen Instanzen vor Ort
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.