BVerfG, 2. Senat 1. Kammer — 2 BvR 632/18
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien
Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.
Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Untersagung der Abschiebung nach Tunesien
Die einstweilige Anordnung vom 27. März 2018 wird für den Zeitraum bis einschließlich 7. Mai 2018 wiederholt.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.