BVerfG, 2. Senat — 2 BvQ 23/19
Ablehnung des Erlasses einer eA in einer Wahlrechtssache unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
1
Dem Antrag bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 23. April 2019 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.