BVerfG, 1. Senat 1. Kammer — 1 BvQ 93/20
Erfolgloser Eilantrag in einer versammlungsrechtlichen Sache - unzureichende Antragsbegründung
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
1
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unzulässig.
2
Ein zulässiger Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG erfordert eine substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung. Daran fehlt es hier.
3
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.