BVerfG, 2. Senat 1. Kammer — 2 BvR 2604/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.