BVerfG, 2. Senat — 2 BvC 49/19
Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde, gerichtet gegen die Europawahl 2019 - Absehen von weiterer Begründung unter Bezugnahme auf Berichterstatterschreiben (§ 24 S 2 BVerfGG)
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
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Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in dem Schreiben des Berichterstatters vom 10. September 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG, § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.