BVerfG, 1. Senat 1. Kammer — 1 BvQ 147/20
Eilantrag gegen Versammlungsverbot erfolglos - unzureichende Antragsbegründung - Tenorbegründung
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt, weil die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vom Antragsteller nicht ausreichend dargetan sind.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.