BVerfG, 1. Senat 1. Kammer — 1 BvR 2356/20
Kammerbeschluss ohne Begründung: Verfassungsbeschwerde in Bezug auf polizeiliche Befugnis zur abschnittsbezogenen Geschwindigkeitskontrolle gem § 32 Abs 6 SOG ND nF erfolglos
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
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Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.