BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvQ 18/21
Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Erfolgloser Eilantrag auf Öffnung öffentlicher Saunen, Bäder, Heilbäder, Fitnessstudios und Buchhandlungen - mangelnde Antragsbegründung
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Amtlicher Text, maschinell aufbereitet. Maßgeblich ist die Ausfertigung des Gerichts.