BVerfG, 2. Senat — 2 BvC 10/21
Zurückweisung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG) - Vorabmitteilung der Entscheidung ohne Begründung (§ 96d S 2 BVerfGG) - Eilantrag unstatthaft
Die Nichtanerkennungsbeschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist unstatthaft.
Die Begründung wird gesondert übermittelt (§ 96d Satz 2 BVerfGG).