BVerfG, 2. Senat 2. Kammer — 2 BvQ 95/21
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung in einer ausländerrechtlichen Sache - Bekanntgabe der Entscheidung ohne Begründung (§ 32 Abs 5 S 1 BVerfGG)
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Eine Begründung des Beschlusses wird gesondert übermittelt (§ 32 Abs. 5 BVerfGG).
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.