BVerfG, 2. Senat 1. Kammer — 2 BvR 1399/09, 2 BvR 1493/09
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Die Verfassungsbeschwerdeverfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.