BVerfG, 1. Senat 2. Kammer — 1 BvR 1276/21
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
1.
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.